Infos
Was ist die Kindertagespflege?
Die Kindertagespflege ist ein gesetzlich anerkanntes Angebot der Kinderbetreuung, das Eltern unterstützt, Beruf und Familie zu vereinbaren. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Der Bildungsauftrag in der Kindertagespflege besteht in der Förderung der sozialen, emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung von Kindern gemäß § 22 SGB VII.
- Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bietet die Kindertagespflege eine gleichwertige Betreuungsform zu Kindertageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren.
- Die Betreuung erfolgt in kleinen Gruppen mit maximal fünf Kindern im Alter von 0 bis 14 Jahren.
- Die Betreuungszeiten sind häufig flexibler als in Kindertagesstätten und können besser an die Bedürfnisse der Eltern angepasst werden.
- Die Betreuung findet meist im Haushalt der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Familien oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten statt.
Insgesamt stellt die Kindertagespflege eine wertvolle Alternative zur klassischen Kindertagesstätte dar.
Profil der Kindertagespflegepersonen:
Kindertagespflegepersonen zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:
- Abschluss eines Qualifizierungskurses in „Kindertagespflege“ mit einem Zertifikat, das nach dem Curriculum des Qualifizierungshandbuchs für Kindertagespflege vergeben wird. Hierbei umfasst die Grundqualifizierung von 300 Unterrichtseinheiten (inklusive 80 Stunden Praktikum), basiert auf dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB)
- Praktische Erfahrung in der Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 14 Jahren
- Fundierte Kenntnisse in der Erziehung sowie in der altersgerechten Förderung von Kindern
- Kontinuierliche Teilnahme an pädagogischen Weiterbildungen
Sie besitzen sie eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes, die folgende Voraussetzungen umfasst:
- Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
- Nachweis eines aktuellen Erste-Hilfe-Kurses für Kinder
- Besitz eines Hygienezertifikats
- Kindgerechte Räume
- Masernschutz gemäß IfSG
- Gesundheitsnachweis
In der Regel betreut eine Kindertagespflegeperson, als feste Bezugsperson, eine Kleingruppe von bis zu 5 Kinder.
Kleinkinder unter 3 Jahren können sich in einem geborgenen, familiären Umfeld kognitiv, sozial-emotional und physisch optimal entwickeln. Es kann so auf die Bedürfnisse der Kinder gezielt, mit ausreichend Ruhe und Zeit ganz individuell eingegangen werden.
Eltern haben die Möglichkeit, den benötigten Betreuungsumfang persönlich mit der Kindertagespflegeperson abzustimmen. Im Fokus steht das Kind mit seinen Bedürfnissen und seiner Entwicklung. Achtsam und unter der Einbeziehung von Diversität und Individualität werden die Kinder und Familien angenommen.
In der Erziehungspartnerschaft zwischen der Kindertagespflegeperson und den Eltern wird täglich eng zusammen gearbeitet. Es finden Gespräche und ein regelmäßiger kurzer Austausch statt.
Die Betreuung von Kindern bei Kindertagespflegepersonen wird vom Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises gemäß der aktuellen Satzung gefördert. Wenn kein Kita-Platz zur Verfügung steht, werden die Kosten für die Betreuung in der Kindertagespflege vom Jugendamt übernommen.
Ihr Text enthält bereits wichtige Informationen. Hier ist eine überarbeitete Version mit einigen Ergänzungen für mehr Klarheit:
Bei einer Beratung zur finanziellen Förderung sowie Unterstützung beim Antrag wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Ansprechpartnerin, die für Ihren Wohnort im Rhein-Pfalz-Kreis zuständig ist. Eltern aus Speyer und Ludwigshafen werden durch den Kinderschutzbund Speyer und Ludwigshafen beraten. Für weitere Informationen oder um einen Termin zu vereinbaren, können Sie die jeweiligen Kontaktstellen der Kinderschutzbundes in Anspruch nehmen.“
Beitragsberechnung
Frau Schillo (A-O) 0621 5909 – 1331, birgit.schillo@rheinpfalzkreis.de
Frau Schmidt (P-Z) 0621 5909 – 1321, andrea.schmidt@rheinpfalzkreis.de
Vermittlung von Kindertagespflegepersonen
Frau Graber 0621 5909 – 1341, kerstin.graber@rheinpfalzkreis.de
Schifferstadt, Beindersheim, Birkenheide, Bobenheim-Roxheim, Dannstadt-Schauernheim, Fußgönheim, Großniedesheim, Heßheim, Heuchelheim, Hochdorf-Assenheim, Kleinniedesheim, Lambsheim, Maxdorf, Rödersheim-Gronau
Frau Marksteiner 0621 5909 – 1070, katja.marksteiner@rheinpfalzkreis.de
Altrip, Böhl-Iggelheim, Mutterstadt, Neuhofen, Limburgerhof, Otterstadt, Waldsee, Dudenhofen, Hanhofen, Harthausen,
Frau Asal-Frey 0621 5909 – 1071, Römerberg, sabine.asal-frey@rheinpfalzkreis.de
Dokumente vom Rhein-Pfalz-Kreis – sowie den Antrag auf Förderung – finden Sie hier:
Informationsblatt Eltern 3-24.pdf
Formblatt 1 – Antrag auf Förderung 4-24.pdf
Formblatt 2 – Antrag auf Auszahlung der lfd. Geldleistung 1-2024.pdf
Formblatt 3 – Verdienstbescheinigung und Beschäftigungsnachweis.pdf
Viele Informationen rund um das Thema Kindertagespflege finden Sie hier:
Folgende Informationen rund um die Spielplatzhelden finden Sie hier:
