Merkmale einer Kindertagespflegeperson

  • Abschluss eines Qualifizierungskurses zur qualifizierten Kindertagespflegeperson. Die Qualifizierung erfolgt nach dem Curriculum des Qualifizierungshandbuchs Kindertagespflege und schließt mit einem Zertifikat ab

     
  • Praktische Erfahrung in der Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 14 Jahren

     
  • Fundierte Kenntnisse in der Erziehung sowie in der altersgerechten Förderung von Kindern.

     
  • Kontinuierliche Teilnahme an pädagogischen Weiterbildungen

     
  • Kontinuierliche Teilnahme an pädagogischen Fortbildungen

     
  • Besitzt eine Pflegeerlaubnis und benötigt ein erweitertes Führungszeugnis, aktueller Erste-Hilfe-Kurs für Kinder und ein Hygienezertifikat.

Auszug aus Google Bewertungen

FAQ

Jedes Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn:
 
diese Leistung für seine Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
die Erziehungsberechtigten:
a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder arbeitssuchend sind,
b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

Die vom Jugendamt festgelegten Kostenbeiträge sind je nach Jugendamt nach dem Einkommen der Eltern und/oder der Anzahl der Kinder sowie nach dem vereinbarten Betreuungsumfang gestaffelt. Der Kostenbeitrag für die Kindertagespflege kann ganz oder teilweise erlassen oder vom Jugendamt übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.

Aufgrund der angemieteten Räume und unserem pädagogischen Angebot, wird ein Elternbeitrag monatlich an die jeweilige Kindertagespflegeperson gezahlt. Der Beitrag wird  nach Stundenanzahl berechnet.

Der Elternbeitrag für U2 jährige Kinder wird auf Antrag vom Jugendamt bezuschusst.

Der Elternbeitrag für Ü2 jährige an das Jugendamt entfällt.

Die Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden!

In Ludwigshafen können Sie sich an das Büro flexible Kinderbetreuung wenden:

Tel.: 0621- 58 79 0 200
Mo – Fr 9 – 12:00 Uhr
Do 13 – 18:00 Uhr und nach Vereinbarung
tagespflege@kinderschutzbund-ludwigshafen.de

Im Rhein-Pfalz-Kreis ist die Fachstelle für Kindertagespflege des Kreisjugendamtes Ihr Ansprechpartner

Beitragsberechnung

Frau Schillo (A-O) 0621 5909 – 1331, birgit.schillo@rheinpfalzkreis.de
Frau Schmidt (P-Z) 0621 5909 – 1321, andrea.schmidt@rheinpfalzkreis.de

Vermittlung von Kindertagespflegepersonen

Frau Graber 0621 5909 – 1341, kerstin.graber@rheinpfalzkreis.de

Schifferstadt, Beindersheim, Birkenheide, Bobenheim-Roxheim, Dannstadt-Schauernheim, Fußgönheim, Großniedesheim, Heßheim, Heuchelheim, Hochdorf-Assenheim, Kleinniedesheim, Lambsheim, Maxdorf, Rödersheim-Gronau

Frau Marksteiner 0621 5909 – 1070, katja.marksteiner@rheinpfalzkreis.de
Altrip, Böhl-Iggelheim, Mutterstadt, Neuhofen, Limburgerhof, Otterstadt, Waldsee, Dudenhofen, Hanhofen, Harthausen

Frau Asal-Frey 0621 5909 – 1071, Römerberg, sabine.asal-frey@rheinpfalzkreis.de

Wir sind Ihnen gerne bei der Antragstellung bezüglich der Zuschüsse behilflich.

 

Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII hat jedes Kind zwischen dem vollendeten 1. und dem 3. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Betreuung entweder in einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder in der Kindertagespflege. Beide Betreuungsformen sind gesetzlich gleichwertig als Leistung zur frühkindlichen Förderung anerkannt.

Sie als Eltern haben das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII): Sie können sich grundsätzlich entscheiden, welche Betreuungsform am besten zu Ihrer Familiensituation passt. Dieses Wahlrecht gilt innerhalb des vorhandenen Angebots im Jugendhilfeplan Ihres Jugendamtsbezirkes.

Sobald Ihnen ein Kita-Platz angeboten wird, informieren Sie bitte umgehend Ihre Kindertagespflegeperson.
In der Regel endet die Förderung der Kindertagespflege mit Beginn des Kita-Platzes oder nach einer kurzen Übergangszeit. 

Die Beitragsfreiheit ist kommunal unterschiedlich geregelt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt.

In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen gebührenfreien Platz in einer institutionellen Tageseinrichtung. Wenn dort kein Betreuungsplatz zur Verfügung steht, ist die Kindertagespflege für die Eltern in der Regel gebührenfrei.

Die Förderung der Kindertagespflegeperson ist mit der Förderung in einer Einrichtung gleichgestellt – nur die Beitragsfreiheit für die Eltern nicht.

Ja, die Kindertagespflege kann in Wohnort- oder Arbeitsplatznähe sein. Die Zuständigkeit liegt jedoch beim Jugendamt Ihres Wohnortes und sollte vorher abgestimmt werden.

Ja, auch nicht berufstätige Eltern haben Anspruch auf Kindertagespflege, zum Beispiel:

zur Arbeitssuche
für Qualifizierungs- oder Fördermaßnahmen
zur Entlastung im Alltag
Der Betreuungsumfang wird individuell festgelegt.

Mehr Informationen unter:

Landesverband Kindertagespflege RLP

Der Landesverband für Kindertagespflege RLP ist eine Organisation auf Landesebene, die Eltern über die Betreuung ihrer Kinder informiert und unterstützt. Er führt regelmäßige Gespräche mit dem Land, um qualitätsorientiert sicherere Rahmenbedingung zu schaffen, die die Kindertagespflege vor Ort und im Land weiterzuentwickeln.