Die Kindertagespflege ist neben den Kindertageseinrichtungen ein gleichrangiges Betreuungsangebot für frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder unter 3 Jahren und ein ergänzendes Betreuungsangebot neben Kita oder Schule für max. 14-jährige Kinder.
In der Regel betreut eine Kindertagespflegeperson, als feste Bezugsperson, eine Kleingruppe von bis zu 5 Kinder.
Kleinkinder unter 3 Jahren können sich in einem geborgenen, familiären Umfeld kognitiv, sozial-emotional und physisch optimal entwickeln. Es kann so auf die Bedürfnisse der Kinder gezielt, mit ausreichend Ruhe und Zeit ganz individuell eingegangen werden.
Ob im eigenen Haushalt, externen Räumlichkeiten oder im Haushalt der Eltern. Eltern haben die Möglichkeit, den benötigten Betreuungsumfang persönlich mit der Tagespflegeperson abzustimmen. Im Fokus steht das Kind mit seinen Bedürfnissen und seiner Entwicklung. Achtsam und unter der Einbeziehung von Diversität und Individualität werden die Kinder und Familien angenommen.
In der Erziehungspartnerschaft zwischen der Tagespflegeperson und den Eltern wird täglich eng zusammen gearbeitet. Es finden Gespräche und ein regelmäßiger kurzer Austausch statt. Um Kinder in der Tagespflege betreuen zu dürfen, ist eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII des örtlich zuständigen Jugendamtes und die Teilnahme an einen Qualifizierungskurs notwendig. Hierbei umfasst die Grundqualifizierung von 300 Unterrichtseinheiten (inklusive 80 Stunden Praktikum), basiert auf dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB), dessen Module vom Deutschen Jugendinstituts (DJI) zur Entwicklung der Kindertagespflege 2015 erarbeitet wurden.
Die Betreuung von Kindern bei Kindertagespflegepersonen wird vom Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises gemäß der aktuellen Satzung gefördert. Wenn kein Kita-Platz zur Verfügung steht, werden die Kosten für die Betreuung in der Kindertagespflege vom Jugendamt übernommen.
Bitte melden Sie Ihren Besuch bei den Spielplatzhelden an, damit wir Sie in unseren Tagesablauf integrieren können. Sie können sich dann die Räumlichkeiten ansehen und wir sprechen über Ihre Fragen.
Bei Fragen zur Beitragsberechnung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Ansprechpartnerin die für ihren Wohnort zuständig ist.
Kreisjugendamt Rhein-Pfalz-Kreis
Referat 50 – Kindertagespflege
Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen
Beitragsberechnung
Frau Schillo (A-O) 0621 5909 – 1331, birgit.schillo@rheinpfalzkreis.de
Frau Schmidt (P-Z) 0621 5909 – 1321, andrea.schmidt@rheinpfalzkreis.de
Vermittlung von Kindertagespflegepersonen
Frau Graber 0621 5909 – 1341, kerstin.graber@rheinpfalzkreis.de
Schifferstadt, Beindersheim, Birkenheide, Bobenheim-Roxheim, Dannstadt-Schauernheim, Fußgönheim, Großniedesheim, Heßheim, Heuchelheim, Hochdorf-Assenheim, Kleinniedesheim, Lambsheim, Maxdorf, Rödersheim-Gronau
Frau Marksteiner 0621 5909 – 1070, katja.marksteiner@rheinpfalzkreis.de
Altrip, Böhl-Iggelheim, Mutterstadt, Neuhofen, Limburgerhof, Otterstadt, Waldsee, Dudenhofen, Hanhofen, Harthausen,
Frau Asal-Frey 0621 5909 – 1071, Römerberg, sabine.asal-frey@rheinpfalzkreis.de
Weitere Informationen – sowie den Antrag auf Förderung – finden Sie hier:
Informationsblatt Eltern 11-21.pdf
Formblatt 1 – Antrag auf Förderung 07-20.pdf
Formblatt 2 – Antrag auf Auszahlung der lfd. Geldleistung 11-21.pdf
Formblatt 3 – Verdienstbescheinigung und Beschäftigungsnachweis.pdf
Viele Informationen rund um das Thema Kindertagespflege finden Sie hier:
Folgende Informationen rund um die Spielplatzhelden finden Sie hier:
Belehrung zum Infektionsschutzgesetz
Ärztliche Bescheinigung / Medikamentengabe
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