Merkmale, die unsere Arbeit auszeichnen
Viele Eltern stehen vor der großen Herausforderung, eine Betreuungsform zu finden, die nicht nur praktisch, sondern auch emotional richtig ist.
- Wir haben den Abschluss eines Qualifizierungskurses zur qualifizierten Kindertagespflegeperson. Die Qualifizierung erfolgt nach dem Curriculum des Qualifizierungshandbuchs Kindertagespflege und schließt mit einem Zertifikat ab
- Wir haben Praktische Erfahrung in der Betreuung von Säuglingen über Klein-, Kindergarten- und Schulkinder bis hin zu Kindern mit Inklusionsbedarf
- Wir haben fundierte Kenntnisse in der Erziehung, sowie in der altersgerechten Förderung von Kindern
- Durch unsere kontinuierliche Teilnahme an pädagogischen Fort- und Weiterbildungen garantieren wir eine stets aktuelle, hochwertige Betreuung
- Wir besitzen eine Pflegeerlaubnis, ein eintragfreies erweitertes Führungszeugnis, einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder, sowie ein Hygienezertifikat und viele weitere Fort- und Weiterbildungen
Betreuungskosten
Betreuungsvertrag
Es wird ein privatrechtlicher Vertrag mit uns als Betreuungspersonen abgeschlossen. Darin wird unter anderem ein mon. Betreuungshonorar festgelegt, das entsprechend der vereinbarten Betreuungsstunden von den Eltern zu zahlen ist.
Verpflegungspauschale
Zusätzlich erheben wir eine monatliche Verpflegungspauschale, die die Zubereitung und Bereitstellung von Frühstück, Mittagessen, gesunden Snacks sowie ungesüßten Getränken (Tee, Wasser) umfasst.
Gut zu wissen:
Betreuungskosten (ohne Verpflegung) sind steuerlich absetzbar; Arbeitgeber können diese Kosten ebenfalls übernehmen oder bezuschussen.
FAG - Fragen zur Kinderbetreuung
Was kostet die Kindertagespflege?
Die vom Jugendamt festgelegten Kostenbeiträge sind je nach Jugendamt nach dem Einkommen der Eltern und/oder der Anzahl der Kinder sowie nach dem vereinbarten Betreuungsumfang gestaffelt. Der Kostenbeitrag für die Kindertagespflege kann ganz oder teilweise erlassen oder komplett vom Jugendamt übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.
Der Elternbeitrag für unter 2 jährige Kinder wird auf Antrag vom Jugendamt bezuschusst.
Ab dem 2. Lebensjahr entfällt der Elternbeitrag fan das Jugendamt.
Die Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden!
Private Zuzahlungen
Um die Nutzung unserer Räume und unser pädagogisches Angebot sicherzustellen, erheben wir monatlich einen Elternbeitrag, der sich nach der Stundenzahl richtet und der jeweiligen Kindertagespflegeperson zugemüt wird.
Die Höhe des Betrags richtet sich nach verschiedenen Faktoren, zum Beispiel der Anzahl weiterer Kinder. Diese Punkte klären wir im persönlichen Gespräch.
Mein Kind bekommt einen Kita-Platz – möchte aber in der Kindertagespflege bleiben
Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII hat jedes Kind zwischen dem vollendeten 1. und dem 3. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Betreuung entweder in einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder in der Kindertagespflege. Beide Betreuungsformen sind gesetzlich gleichwertig als Leistung zur frühkindlichen Förderung anerkannt.
Sie als Eltern haben das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII): Sie können sich grundsätzlich entscheiden, welche Betreuungsform am besten zu Ihrer Familiensituation passt. Dieses Wahlrecht gilt innerhalb des vorhandenen Angebots im Jugendhilfeplan Ihres Jugendamtsbezirkes.
Sobald Ihnen ein Kita-Platz angeboten wird, informieren Sie bitte umgehend Ihre Kindertagespflegeperson.
Warum ist die Kindertagespflege nicht beitragsfrei?
Die Beitragsfreiheit ist kommunal unterschiedlich geregelt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt.
In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen gebührenfreien Platz in einer institutionellen Tageseinrichtung. Wenn dort kein Betreuungsplatz zur Verfügung steht, ist die Kindertagespflege für die Eltern in der Regel gebührenfrei.
Die Förderung der Kindertagespflegeperson ist mit der Förderung in einer Einrichtung gleichgestellt – nur die Beitragsfreiheit für die Eltern nicht.
Ich arbeite in einem anderen Bundesland, darf ich auch dort eine Kindertagespflegeperson nehmen?
Ja, die Kindertagespflege kann in Wohnort- oder Arbeitsplatznähe sein. Die Zuständigkeit liegt jedoch beim Jugendamt Ihres Wohnortes und sollte vorher abgestimmt werden.
Ich bin nicht berufstätig, darf mein Kind trotzdem die Kindertagespflege besuchen?
Ja, auch nicht berufstätige Eltern haben Anspruch auf Kindertagespflege, zum Beispiel:
- zur Arbeitssuche
für Qualifizierungs- oder Fördermaßnahmen - zur Entlastung im Alltag
Der Betreuungsumfang wird individuell festgelegt.
Für welches Alter ist die Betreuung geeignet?
In der Regel betreuen wir Kinder von 12 Monaten bis 4 Jahren. Ab dem 3. Lebensjahr empfehlen wir den Besuch in der KiTa. Berücksichtigt nach der individuellen Entwicklung. Jedes Kind entwickelt sich im eigenen Tempo.
- Selbstständiges An- und Ausziehen: Das Kind sollte möglichst eigenständig Kleidung an- und ausziehen können
- Windelfrei (oder windelfreie Zeiten): Idealerweise ist das Kind in der Lage, über mehrere Stunden trocken zu bleiben und selbstständig auf die Toilette zu gehen.
- Klare Verhaltensregeln im Gruppenraum verstehen und umsetzen (z. B. kein Drängeln, höfliches Miteinander, gemeinsames Aufräumen).
- Sprachlich altersgerecht entwickelt sein
Wie läuft die Eingewöhnung ab?
Die Eingewöhnung erfolgt in sanften Schritten, ohne Erwartungshaltungen oder Druck. Planen Sie bitte ca. 3–4 Wochen ein. Sie können Ihr Kind unterstützen, indem Sie mit Freude zu uns kommen und auch in möglicherweise anfangs schwierigen Trennungssituationen gelassen bleiben. Wir arbeiten nach den Richtlinien des Berliner Eingewöhnungsmodells.
Mehr hierzu finden Sie in unserer Konzeption
Wer überprüft die Kindertagespflege?
Kindertagespflege ist nur mit einer Pflegeerlaubnis des örtlich zuständigen Jugendamtes möglich. Das Jugendamt prüft, ob die Kindertagespflegeperson geeignet ist und die Betreuung sicher ist.
Wie erhalte ich Ihre Konzeption?
Das pädagogische Konzept, das Herzstück unserer Arbeit, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Auf über 13 Seiten geben wir Ihnen detaillierte Einblicke in Themen wie Eingewöhnung, das Bild des Kindes, unsere pädagogischen Schwerpunkte sowie Haltungen und Werte, damit Sie ein umfassendes Bild erhalten.
Engagement für die Arbeit die man liebt
Pro Kindertagespflege Vorderpfalz & Landesverband für Kindertagespflege RLP
Auch in unserer Freizeit setzen wir uns im Vorstand aktiv für eine moderne, professionelle Kindertagespflege ein. Ob regional oder auf Landesebene, wir stehen für bessere Rahmenbedingungen. Gemeinsam arbeiten wir daran, Standards zu heben, die Qualität der Betreuung zu sichern, starke Netzwerke und sichtbare Verbesserungen, damit Kinder sicher betreut und Familien entlastet werden.
Pro Kindertagespflege Vorderpfalz
Der Verein setzt sich aktiv für die Interessen der Kindertagespflegepersonen und der Kinder in der Region ein. Das Engagement beinhaltet die Vertretung der Anliegen gegenüber öffentlichen Stellen und Trägern. Ziel ist es, die Qualität der Betreuung kontinuierlich zu verbessern und die Bedeutung der frühkindlichen Erziehung in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen.
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Landesverband für Kindertagespflege RLP
Der Landesverband für Kindertagespflege RLP ist eine Organisation auf Landesebene, die Eltern über die Betreuung ihrer Kinder informiert und unterstützt. Er führt regelmäßige Gespräche mit dem Land, um qualitätsorientiert sichere Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Kindertagespflege vor Ort und im Land weiterentwickeln.
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Bundesverband für Kindertagespflege
Der Bundesverband für Kindertagespflege setzt sich auf Bundesebene für die Belange der Kindertagespflege ein. Er arbeitet an besseren Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen, fördert Fortbildung und Qualitätssicherung und vertritt die Interessen der Kindertagespflege in politischen Gremien. Auch informiert er Familien über die Betreuungsformen.